Klausner GmbH

Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart

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Über uns

Wir erklären Ihnen, wie all dieser Irrtum, Freude zu verurteilen und Schmerz zu preisen, entstanden ist, und wir werden Ihnen eine vollständige Beschreibung des Systems geben und die tatsächlichen Lehren darlegen.

Der Irrtum, Freude zu verurteilen und Schmerz zu preisen, ist entstanden, und wir werden Ihnen das System vollständig darlegen.

Über uns

Kontaktinformationen

  • Chicago 12, Melborne City, USA
  • +8801682648101
  • info@example.com

Bei Klausner GmbH legen wir grössten Wert auf die Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit unseres Fahrzeugbestands. Diese Seite soll unsere Kunden transparent und detailliert über die verschiedenen Garantieabdeckungen informieren, die für die in unserem Haus erworbenen Fahrzeuge gelten.

Die nachstehend definierten Bedingungen fügen sich in den strengen Rahmen des "Deutschland" Obligationenrechts (OR) ein und ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie unterscheiden zwischen der Herstellergarantie, der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel sowie unserer spezifischen gewerblichen Garantie.

Artikel 1 - Die Herstellergarantie (Werksgarantie)

Bei neueren Gebrauchtfahrzeugen kann die vom Hersteller gewährte Originalgarantie noch gültig sein.

  • Übertragbarkeit: Die Herstellergarantie ist an das Fahrzeug gebunden (über seine Fahrgestellnummer / VIN) und nicht an seinen Besitzer. Sie wird daher beim Kauf automatisch auf den neuen Kunden übertragen.
  • Dauer: Sie variiert je nach Marke (in der Regel 2 bis 7 Jahre oder bis zu einer bestimmten Kilometerleistung). Das genaue Enddatum der Deckung ist im Serviceheft des Fahrzeugs vermerkt, das bei der Lieferung übergeben wird.
  • Kostenübernahme: Während dieses Zeitraums muss jeder Herstellungs- oder Materialfehler vom offiziellen Netzwerk der Fahrzeugmarke gemäß den vom jeweiligen Hersteller erlassenen Bedingungen übernommen werden.

Artikel 2 - Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel (Versteckte Mängel)

Gemäß Artikel 197 ff. des "Deutschland" Obligationenrechts (OR) haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber für die zugesicherten Eigenschaften sowie für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch materiell oder rechtlich aufheben oder erheblich mindern.

  • Prinzip: Klausner GmbH garantiert, dass das Fahrzeug frei von "versteckten Mängeln" ist (schwerwiegende Mängel, die bei einer sorgfältigen Prüfung zum Zeitpunkt des Kaufs nicht erkennbar waren und dem Kunden nicht mitgeteilt wurden).
  • Dauer der gesetzlichen Gewährleistung: Für Gebrauchtfahrzeuge, die an Verbraucher verkauft werden, ist die Dauer der gesetzlichen Gewährleistung auf mindestens ein (1) Jahr (12 Monate) ab Lieferung des Fahrzeugs festgelegt (Art. 210 Abs. 4 OR).
  • Meldepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs sofort nach Erhalt zu prüfen. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, muss der Kunde Klausner GmbH sofort (ohne Verzug) nach dessen Entdeckung benachrichtigen. Erfolgt keine sofortige Anzeige, gilt das Fahrzeug als mit diesem Mangel genehmigt (Art. 201 OR).

Artikel 3 - Die gewerbliche Garantie der Werkstatt (Motor / Getriebe / Achsantrieb)

Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen und sofern nicht ausdrücklich anders angegeben (z.B. Fahrzeug "wie gesehen" für den Export oder an einen anderen Händler verkauft), stattet Klausner GmbH seine Fahrzeuge mit einer sogenannten gewerblichen Garantie "Motor / Getriebe / Achsantrieb" aus.

Diese Garantie gilt für eine Dauer von zwölf (12) Monaten oder 20'000 Kilometern (wobei das zuerst Erreichte die Garantie beendet) ab dem Lieferdatum. Sie deckt streng genommen die innenliegenden, geschmierten Teile der folgenden Komponenten ab:

  • Motor: Nockenwellen, Pleuel, Motorblock, Laufbuchsen, Zylinderkopf, Kipphebel, Kolben, Ölpumpe, Ventile, Kurbelwelle, Schwungrad (ausgenommen Dichtungen, Schläuche, Riemen und externes Zubehör wie Lichtmaschine oder Anlasser).
  • Getriebe (Schalt- oder Automatikgetriebe): Wellen, Synchronringe, Buchsen, Getriebegehäuse, Zahnräder, Innenlager (ausgenommen Reibscheiben, Kupplung, defekter Drehmomentwandler infolge von Verschleiß).
  • Achsantrieb / Differential: Zahnräder, Tellerrad, Sonnenräder, Planetenräder, Gehäuse.

Die gewerbliche Übernahme umfasst die Kosten für Ersatzteile und die für die Reparatur des Schadens erforderliche Arbeitszeit, begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeugs am Tag der Panne.

Artikel 4 - Allgemeine Garantieausschlüsse

Ausdrücklich sowohl von der gesetzlichen als auch von der gewerblichen Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle und Elemente:

  • Verschleißteile: Elemente, die durch die Nutzung des Fahrzeugs einer normalen Abnutzung unterliegen (Bremsbeläge und -scheiben, Reifen, Stoßdämpfer, Kupplung, Batterien, Glühbirnen, Scheibenwischerblätter, Zündkerzen, Filter, verschiedene Flüssigkeiten).
  • Fahrlässigkeit und mangelhafte Wartung: Schäden, die auf mangelnde regelmäßige Wartung gemäß den Herstellervorgaben, Schmiermittel- oder Kühlmittelmangel oder die Verwendung eines ungeeigneten Kraftstoffs zurückzuführen sind.
  • Unnormale Nutzung: Pannen, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs (Motorsport, Überladung, extremes Gelände), einen Unfall, Brand, Diebstahl oder eine Naturkatastrophe entstehen.
  • Modifikationen: Schäden, die im Zusammenhang mit einer technischen Veränderung des Fahrzeugs (Tuning, Motor-Umprogrammierung, Anbau nicht zugelassenen Zubehörs) stehen, die nach der Lieferung ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurde.

Artikel 5 - Verfahren für Schadensmeldung und Reparatur

Im Falle einer Panne oder eines Defekts, der möglicherweise von unseren Garantien gedeckt ist, verpflichtet sich der Kunde, das folgende Verfahren einzuhalten:

  • 1. Sofortige Meldung: Kontaktieren Sie umgehend unseren Kundendienst über kontakt@klausnerauto.com oder telefonisch unter Angabe des Kfz-Kennzeichens, des aktuellen Kilometerstands und der Art der Panne.
  • 2. Stilllegung: Stellen Sie die Nutzung des Fahrzeugs sofort ein, wenn eine Weiterfahrt die mechanischen Schäden verschlimmern könnte.
  • 3. Verbot der Reparatur durch Dritte: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Klausner GmbH darf weder eine Reparatur noch eine Demontage durch eine andere Werkstatt durchgeführt werden. Jeglicher unbefugte Eingriff führt zum sofortigen Erlöschen der Garantie.
  • 4. Begutachtung: Das Fahrzeug muss zur Diagnose in unsere Werkstatt unter Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart überführt oder von einem durch uns beauftragten unabhängigen Gutachter untersucht werden.